Bitte beachten Sie, dass es sich bei Patienten um Personen handelt, bei denen primär ein gesundheitliches Leiden im Mittelpunkt der Beratung steht und daher ein weiterführender Behandlungsbedarf zur Verminderung dieser Leiden besteht.
Ein weiterführender Behandlungsbedarf kann von unserer Seite aus umgesetzt werden, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine sogenannte "Notwendigkeitsbescheinigung" ausstellt und Sie sozusagen uns "zuweist" (eine klassische Überweisung ist nicht erforderlich). Übrigens: diese "Notwendigkeitsbescheinigung/ bzw. die "Zuweisung" zu uns ist für Ihren Arzt budgetneutral und somit keine für den Arzt kostenverursachende Verordnung.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur möglichen Kostenerstattung / Bezuschussung durch die Krankenkassen.
Bestehen bei Ihnen zwar auch gesundheitliche Beschwerden, welche aber nicht der primäre Grund für Ihren Beratungs- und Behandlungswunsch sind, dann sind Sie eine Privatperson, bei der diese gesundheitlichen Beschwerden selbstverständlich berücksichtigt werden müssen, aber kein eindeutiger und weiterführender Behandlungsbedarf besteht.
Schauen Sie sich in diesem Falle bitte die Leistungen unter "Privatpersonen" an.
Folgende Leistungen biete ich für Patienten an: