Keine gute Leistung ist wertlos und muss auch etwas wert sein.
Gerade im Gesundheitsbereich sind entstehende Kosten immer als sinnvolle Investition in das eigene Wohlergehen und die persönliche Zukunft zu betrachten.
Sie investieren aktiv in Ihre Gesundheit und eine verbesserte Lebensqualität.
Die Kosten meiner Leistungen können nicht pauschal oder in Richtwerten angegeben werden. Da Sie individuell betreut werden, hängen die Kosten davon ab, welche Leistungen in welchem Umfang sinnvoll sind und in Anspruch genommen werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir besprechen die möglichen Leistungen, die entstehenden Kosten und mögliche Kostenzuschüsse - selbstverständlich unverbindlich.
In meiner Praxis gilt: kein Auftrag ohne 100% Kostentransparenz!
... gut zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass viele Krankenkassen einen Zuschuss gewähren oder die Kosten komplett übernehmen, wenn eine Ernährungsberatung oder ernährungstherapeutische Behandlung erforderlich ist. Die hierfür oftmals von den Krankenkassen geforderte Anbieterqualifikation nach § 20, § 20a und §43 SGB V besitze ich.
Das diese Behandlung erforderlich ist können Sie nachweisen, in dem Sie Ihren behandelnden Arzt - im Falle einer bestehenden Notwendigkeit - um eine sogenannte "Notwendigkeitsbescheinigung" bitten. Diese Bescheinigung ist für den Arzt budgetneutral und belastet sein Budget nicht mit Kosten. Ihre Krankenkasse benötigt diese Bescheinigung später auch, um Ihnen einen etwaigen Zuschuss gewähren zu können.
Eine klassische "Überweisung" in meine Praxis ist nicht erforderlich.
Auch für Unternehmen gibt es Zuschüsse und mögliche Kostenübernahmen durch die betreuenden Krankenkassen.
Da jede der 113 Krankenkassen in Deutschland u.U. individuelle Zuschüsse gewährt, ist eine Nachfrage durch Sie bei Ihrer Krankenkasse zu empfehlen, welche Möglichkeiten einer Bezuschussung / Förderung für Sie bestehen.